Heute Gedankenechos über das Grundgesetz: Die Würde des Menschen

Zitat des Tages:

GG (Grundgesetz) Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Zusatz (Wikipedia):
Verfassungsrecht: Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Sie wird als unveränderliches (vorkonstitutionelles) Grundrecht des Menschen angesehen und beginnt mit seiner Nidation. Der Beginn zum Zeitpunkt der Zeugung ist umstritten. Die Würde des Menschen ist unmittelbar geltendes Recht, nicht nur eine Absichtserklärung. Sie ist der oberste Wert des Grundgesetzes. Darüber hinaus sollen die allgemeinen Menschenrechte ein würdevolles Dasein sichern. Die Menschenwürde wird somit einerseits zum „tragenden Fundament der Menschenrechte“, andererseits auch zu deren höchstem Ziel und wenn auch vielleicht unerreichbaren Ideal. Für Franz Josef Wetz besteht weltanschauungsneutral (insoweit möglich) „der wahre Gehalt menschlicher Würde in verwirklichten Menschenrechten – einem Leben in körperlicher Unversehrtheit, freiheitlicher Selbstbestimmung und Selbstachtung sowie in sozialer Gerechtigkeit.

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Anmerkung:
Manche Dinge muss man einfach auf sich wirken lassen; manche Dinge muss man ab u. an wieder ins Bewusstsein rücken; manche Dinge kann man nur dann verstehen, wenn man die Fakten kennt; Fakten muss man suchen, finden, selbst validieren u. durch eigene Überlegungen in den Verstand überführen; vorgekaute Meinungen u. Kommentare, unter dem Deckmantel der Scheininformation, bilden keine gute Basis für ein Wissensfundament. Kritisches Denken, Hinterfragen – fernab der Emotion – sind eine strikte Notwendigkeit, um die Dinge, die uns umgeben u. die uns „verkauft“ werden, einordnen zu können. Die Würde des Menschen zu achten, beinhaltet auch die Pflicht, wahrheitsgetreue Informationen zur Verfügung zu stellen. Wer ist nun der Staat? Das sind wir alle, du, ich, Merkel, Laschet … – wir tragen alle diese Verantwortung und Pflicht, haben aber auch alle ein Recht auf wahrheitsgetreue Informationen – da wir auch alle eine Würde besitzen, die es für jedes Individuum zu schützen gilt. Da dieser Punkt nun definiert ist, der ebenfalls wichtige Punkt: Jeder hat auch das Recht auf eine eigene Meinung u. jeder ist verpflichtet diese auch zu respektieren, denn die Würde des Menschen gebietet uns, allen dies so zu handhaben. Da gerade in den sozialen Medien die Echokammer-Kultur gut dazu beiträgt, dass wir nur noch unter Gleichgesinnten – böseres Wort: Gleichgeschalteten – so scheinbar ganz sozial agieren, sollten wir uns doch immer an den Artikel 1. im GG erinnern. Früher gab‘s mal Stammtische in den Wirtshäusern u. wie gern‘ denk ich an diese Zeiten zurück – da gab‘s zwar auch die Echokammern, aber kein Shadow-Banning u. die Echokammern waren nur temporär bis zum nächsten Stammtisch-Treffen, denn früher war Facebook ein physischer Ort u. kein virtueller Raum, an dem man sich traf, auf dem Dorf lief man sich notgedrungen über den Weg u. schnell waren die Echokammern wieder zu einem gemeinsamen Raum für alle geworden – bis zum nächsten temporären Echo-Kammern-Dasein; aber auch dieses war nur von kurzer Dauer. Vielleicht gingen wir auch viel würdevoller miteinander um, ohne ständig an Art 1. im GG zu denken, wir lebten es einfach.