Der Freytag: Der kategorische Imperativ – über Menschenrechte und über das ständige Scheitern

»Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.« (Immanuel Kant). Der Philosoph Kant formulierte mit diesem Prinzip eine Antwort auf die Frage: Was soll ich tun? – Vor jeder Handlung erfolgt die Überlegung, das Hinterfragen der eigenen Handlungsmaxime und die Entscheidung, ob man handelt oder nicht. Handlungsmaxime sind die persönlichen Leitsätze, die Prinzipien und die Wunschvorstellungen des Einzelnen. Kant kann mit einer einfachen Frage in der Praxis angewandt werden: Möchte ich, dass sich alle Menschen für diese Handlungsmöglichkeit entscheiden? Kann diese Frage mit Ja beantwortet werden, so ist die Handlung moralisch; falls nicht, ist sie es nicht.

Das ständige Hinterfragen der Handlungsmaxime sollte essentiell für die Gesellschaft, für Länder und Nationen sein, so dass wir die Welt auf der Basis moralisch vertretbarer Handlungen auf- und ausbauen können. Ein paar große und wichtige Handlungsmaxime tragen zusammengefasst den Namen: Menschenrechte. Die 30 Artikel von den Vereinten Nationen sind zusammengefasst in der Resolution 217 A (III) und sind am 10. Dezember 1948 beschlossen worden. Die Universal Declaration of Human Rights (Deutsch) ist unter folgendem Link einzusehen: https://www.ohchr.org/en/human-rights/universal-declaration/translations/german-deutsch?LangID=ger

Die Präambel lautet wie folgt – jeder sollte sie zumindest ein Mal gelesen haben:

»Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.« (Präambel der Resolution 217 A (III) der Vereinten Nationen).

– Starke Gedanken und zugleich notwendige Gedanken für ein zivilisiertes Zusammenleben.

Der Artikel 1 der Resolution 217 A (III) besagt:

»Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.«

Der Artikel 2 der Resolution 217 A (III) lautet:

»Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.«

Im Artikel 3 der Resolution 217 A (III) steht:

»Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.«

Und im Artikel 5 der Resolution 217 A (III) finden wir:

»Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.«

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden: theoretisch gültig, ja, in zivilisierten Ländern. Ganz praktisch und konkret: In China nein. Am 25. April 2024 – also in circa einer Woche – jährt sich die Verfolgung von Falun Gong Praktizierenden in China zum 25. Mal. Seit 1999 findet unter der Führung der Kommunistischen Partei Chinas eine grausame und menschenverachtende Verfolgung statt, die völlig zuwider der beschlossenen Resolution 217 A (III) der Vereinten Nationen läuft. Chinas Regierung tritt das eigene Volk mit Füßen und verfolgt gnadenlos die eigene Bevölkerung: Falun Gong Übende, Tibeter und Uiguren erleben die Hölle auf Erden – Verfolgung, Gehirnwäsche und noch viel Schlimmeres, das außerhalb der Vorstellungskraft eines normalen Menschen liegt und definitiv physischer und psychischer Folter entspricht. – Siehe 25 Jahre geschickte Täuschung und Verfolgung (https://de.faluninfo.eu/2024/04/17/25-jahre-geschickte-tauschung-und-verfolgung) und Staatliche Verfolgung (https://de.faluninfo.eu/staatliche_verfolgung) und Doctors against forced organ harvesting (https://dafoh.org/) und so weiter und so weiter; die Faktenlage ist erdrückend. Auch die EU ist bereits tätig geworden und erließ: Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2013 zu Organentnahmen in China (2013/2981(RSP)), P7_TA-PROV(2013)0603 – sie ist hier nachzulesen (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2013-0603+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE).

Wir scheitern; bei Artikel 5 scheitern wir alle – erneut; seit 25 Jahren scheitert die Menschheit; die Menschheitsfamilie; da sie das menschenverachtende Unrecht in China duldet. Zerbricht unsere Wertegemeinschaft der Erde, da wir so viel Unrecht dulden, die Universal Declaration of Human Rights missachten? Wer mag und kann noch von Werten sprechen, wenn wir uns die aktuelle Situation im Reich der Mitte vor Augen führen? Kant kann uns beistehen; mit Vernunft und mit der einfachen Fragestellung, die sich jeder von uns stellen sollte: Möchte ich, dass sich alle Menschen für diese Handlungsmöglichkeit entscheiden; möchte ich, dass jeder Mensch den Artikel 5 (Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.) zustimmt? Wer hier mit nein antwortet, der kann kein Mensch sein, der kann keine Seele besitzen.

Wie lange werden wir noch benötigen, bis wir alle begriffen haben, dass uns der große Philosoph Kant ein einfaches Instrument zum Finden des ewigen Friedens hinterlassen hat, das viel mehr ist als ein philosophischer Entwurf?

Fortsetzung folgt …

S.

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